Ausfuhrkennzeichen
Ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen genannt) ist ein amtliches Kennzeichen für Fahrzeuge, welche ausgeführt (exportiert) werden sollen und sich aus eigenem Antrieb fortbewegen können. Die Gültigkeit eines Ausfuhrkennzeichens liegt zwischen 14 Tage und einem Jahr und kann selbst gewählt werden. Ein Ausfuhrkennzeichen kann nur für Fahrzeuge mit gültigem TÜV ausgestellt werden und bedarf einer Versicherungspolice.
Wir bieten alle Dienstleistungen zum Ausfuhrkennzeichen an:
- Laufzeiten der Ausfuhrkennzeichen von 14 Tagen bis 1 Jahr
- Ausfuhrerklärungen
- Erledigung aller Formalitäten
- Druck der Kennzeichen
Lassen Sie sich von uns zum Thema Ausfuhrkennzeichen beraten.
Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Überführungen, Probefahrten und Prüfungsfahrten genutzt werden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens 5 Tage. Für das Fahrzeug ist bei der Verwendung mit einem Kurzzeitkennzeichen keine gültiger TÜV/AU nötig. Zu erkennen sind Kurzzeitkennzeichen am gelben Balken rechts.
Unsere Dienstleistungen zum Kurzzeitkennzeichen:
- Versicherungskarte
- PKW Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen
- Druck des Kennzeichens
- Erledigung aller Formalitäten
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich unverbindlich zum Kurzzeitkennzeichen beraten.